BeAngler

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Bedingungen des BeAngler-Partnerprogramms

Version: 2026.09.1 · Gültig ab: 2026-09-02

Ein öffentliches Angebot an alle, die BeAngler bewerben. Lesen Sie es vor dem Beitritt — die Registrierung im Programm bedeutet die Annahme dieser Bedingungen.

Gültig ab dem Tag der Veröffentlichung. Maßgeblich ist stets die auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.

Die englische Fassung dieses Dokuments ist die maßgebliche Fassung; Fassungen in anderen Sprachen dienen der Bequemlichkeit. Bei Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen hat die englische Fassung Vorrang.

1. Vertragsparteien und Annahme

Diese Bedingungen des Partnerprogramms (die „Bedingungen“) sind ein öffentliches Angebot — ein Beitrittsvertrag — von Andrii Tokar, eingetragener Einzelunternehmer (FOP — fizychna osoba-pidpryiemets) in Charkiw, Ukraine, dem Betreiber der Plattform BeAngler („BeAngler“, „wir“). Sie regeln das Verhältnis zwischen BeAngler und jeder natürlichen oder juristischen Person, die dem BeAngler-Partnerprogramm beitritt (der „Partner“, „Sie“).

Sie nehmen diese Bedingungen an, indem Sie sich im BeAngler-Partnerprogramm registrieren. Ab dem Zeitpunkt der Registrierung bilden sie einen verbindlichen Vertrag zwischen Ihnen und BeAngler; ein gesondert unterzeichnetes Dokument ist nicht erforderlich. Wenn Sie mit einem Teil dieser Bedingungen nicht einverstanden sind, registrieren Sie sich nicht und bewerben Sie BeAngler nicht.

Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von BeAngler.

2. Art der Leistungen

Der Partner erbringt für BeAngler Marketing- und Werbeleistungen: Er bewirbt die Plattform BeAngler bei seinem eigenen Publikum und vermittelt ihr potenzielle Kunden. Der Partner erbringt diese Leistungen selbstständig, an seinem eigenen Geschäftsort, mit eigenen Mitteln, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten.

Die nachstehend beschriebene Provision ist die Vergütung für genau diese Marketingleistungen. Sie ist keine Lizenzgebühr (Royalty), kein Lizenzentgelt und keine Zahlung für das Recht zur Nutzung geistigen Eigentums. Diese Bedingungen begründen zwischen den Parteien weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Handelsvertreterverhältnis, eine Gesellschaft oder ein Joint Venture.

3. Provision

Der Partner erhält 20% jeder erfolgreichen Zahlung eines ihm zugeordneten Kunden — berechnet auf den Nettobetrag, das heißt auf den Zahlungsbetrag abzüglich Steuern (USt. / Sales Tax), abzüglich der darauf gewährten Rabatte und abzüglich der Gebühren unseres Zahlungsdienstleisters.

Die Provision ist wiederkehrend: Sie fällt bei jeder Zahlung des Abonnements dieses Kunden an, solange das Abonnement aktiv und bezahlt bleibt, einschließlich monatlicher und jährlicher Verlängerungen.

Basiswährung des Programms ist der Euro (EUR): Alle Provisionen werden in EUR berechnet, gutgeschrieben und erfasst. Die Preise der BeAngler-Tarife werden beim Zahlungsdienstleister festgelegt und können sich ändern; deshalb nennen diese Bedingungen die Provision als Prozentsatz und nicht als festen Betrag.

4. Promo-Code für Ihr Publikum

Jeder Partner erhält einen persönlichen Promo-Code, der seinem Publikum 10% Rabatt auf BeAngler-Abonnements gewährt. Der Rabatt ist wiederkehrend: Er gilt für jeden Abrechnungszeitraum des Abonnements — monatlich wie jährlich — und bleibt bis auf Weiteres in Kraft.

Der Promo-Code gilt für alle BeAngler-Produkte, die über den Zahlungsdienstleister angeboten werden. Die Provision des Partners wird auf den Betrag berechnet, den der Kunde nach Abzug des Rabatts tatsächlich gezahlt hat.

Der Partner darf keine anderen Promo-Codes als die ihm von BeAngler zugeteilten erstellen, veröffentlichen oder verbreiten.

5. Tracking und Zuordnung

Ein Kunde wird dem Partner auf eine von zwei Arten zugeordnet: durch den Aufruf über den Empfehlungslink des Partners oder durch einen Kauf mit dem persönlichen Promo-Code des Partners.

Empfehlungslink. Das Empfehlungs-Cookie hat eine Laufzeit von 60 Tagen: Ein Kauf innerhalb von 60 Tagen nach dem Klick wird dem Partner gutgeschrieben. Die Link-Zuordnung folgt dem Last-Click-Prinzip: Klickt der Kunde die Links mehrerer Partner an, erhält der Partner die Provision, dessen Link zuletzt vor dem Kauf geklickt wurde.

Die Link-Zuordnung kann aus Gründen außerhalb unseres Einflusses fehlschlagen — etwa wenn der Kunde Cookies blockiert, Gerät oder Browser wechselt oder erst nach Ablauf des 60-Tage-Fensters kauft. BeAngler garantiert die Zuordnung eines bestimmten Kunden nicht und stellt die Link-Zuordnung nicht rückwirkend her, außer bei einem nachgewiesenen technischen Fehler auf unserer Seite.

Promo-Code. Ein Kauf mit dem persönlichen Promo-Code des Partners wird diesem Partner stets gutgeschrieben — unabhängig davon, wie lange der Klick auf den Empfehlungslink zurückliegt, und auch dann, wenn es gar keinen Klick gab. Die 60-Tage-Grenze gilt ausschließlich für die Link-Zuordnung. Liegen zu einem Kauf sowohl der Klick eines anderen Partners als auch der Promo-Code dieses Partners vor, hat der Promo-Code Vorrang.

Die Zuordnung wird von der von BeAngler genutzten Partnerplattform erfasst; deren Aufzeichnungen sind die Referenzquelle für beide Parteien.

6. Währung und Umrechnung

Alle Provisionen, Guthaben und Auszahlungen lauten ausschließlich auf Euro (EUR) und werden in EUR gezahlt. BeAngler führt keine Guthaben in anderen Währungen und rechnet Auszahlungen nicht um.

Wird das Empfängerkonto des Partners in einer anderen Währung geführt, nimmt die Bank oder der Zahlungsdienst des Partners die Umrechnung zum eigenen Kurs und zu eigenen Bedingungen vor.

BeAngler haftet nicht für den vom Empfängersystem angewandten Wechselkurs, für Umrechnungsgebühren, Überweisungs- oder Korrespondenzbankgebühren sowie nicht für die Gutschriftsregeln und Bearbeitungszeiten dieses Systems. Die Zahlungspflicht von BeAngler ist vollständig erfüllt, sobald die Auszahlung in EUR von BeAngler abgesandt wurde.

Erreicht eine abgesandte Auszahlung den Partner nicht, stellt BeAngler auf Anfrage des Partners eine Überweisungsbestätigung bereit und unternimmt angemessene Schritte, um den Status der Zahlung gemeinsam mit dem Zahlungssystem zu klären (Statusanfrage, Nachverfolgung der Überweisung). Kehren die Mittel auf das Konto von BeAngler zurück (falsche Daten, technische Ablehnung durch das Empfängersystem), wird die Auszahlung nach Korrektur der Daten erneut versandt; zusätzliche Gebühren für eine Wiederholungsüberweisung, die durch fehlerhafte Angaben des Partners verursacht wurde, können vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden.

7. Auszahlungen

Auszahlungen erfolgen einmal monatlich für den vorangegangenen Kalendermonat zu Net-30-Bedingungen: In einem Kalendermonat angefallene Provisionen werden innerhalb von 30 Tagen nach Ende dieses Monats ausgezahlt, jedoch nicht vor dem 15. Tag des Folgemonats und nur, sofern die jeweilige Mindestgrenze erreicht ist.

Die Untergrenze „nicht vor dem 15.“ besteht, damit das vom Zahlungsdienstleister (Paddle) festgelegte Rückerstattungsfenster (Refund Window) für die Zahlungen dieses Monats im Regelfall bereits abgelaufen ist. Beispiel: Ein Kauf am letzten Tag des Monats hat ein Rückerstattungsfenster, das in den Folgemonat hineinreicht — bis zum Auszahlungstag sind die Provisionen für erstattete Zahlungen daher bereits storniert und werden nicht ausgezahlt. Später auftretende Rückerstattungen und Rückbuchungen regelt Abschnitt 8: Die Provision wird storniert und mit künftigen Guthaben verrechnet.

Die Standard-Auszahlungsmethode ist Payoneer. Andere Methoden — PayPal oder eine direkte Banküberweisung (Wire / IBAN) — sind nach individueller Vereinbarung möglich; die damit verbundenen Gebühren der Zahlungssysteme können vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden. Der Partner ist für korrekte und aktuelle Auszahlungsdaten verantwortlich.

Mindestauszahlungsgrenzen: 50 EUR für Payoneer und PayPal sowie 500 EUR für eine direkte Banküberweisung (oder der Gegenwert in der Auszahlungswährung zum Kurs am Zahlungstag). Die höhere Grenze für Banküberweisungen ergibt sich aus den fixen Kosten von SWIFT/SEPA-Überweisungen. Ein Guthaben unterhalb der jeweiligen Grenze wird auf die folgenden Perioden übertragen, bis die Grenze erreicht ist.

Jede Auszahlung wird im Partner-Dashboard erfasst; der Provisionsbericht der Partnerplattform ist der primäre Abrechnungsbeleg über die Höhe der Vergütung und den Zeitraum der erbrachten Leistungen.

8. Rückerstattungen und Rückbuchungen

Für Zahlungen, die erstattet, zurückgebucht, storniert oder auf andere Weise rückgängig gemacht werden oder sich als betrügerisch erweisen, entsteht keine Provision. Eine solche Provision wird im Partner-Dashboard storniert.

Wurde die Provision bereits ausgezahlt, wird der entsprechende Betrag mit künftigen Guthaben des Partners verrechnet. Besteht kein künftiges Guthaben, erstattet der Partner den Betrag auf Verlangen von BeAngler. Diese Regel gilt auch für Rückerstattungen, die nach dem in Abschnitt 7 genannten Auszahlungstermin eintreten.

9. Wie Sie BeAngler bewerben dürfen

Zulässige Werbekanäle sind insbesondere:

  • App-Rezensionen und Artikel auf der eigenen Website, im Blog oder in den Medien des Partners;
  • Beiträge und Stories in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, TikTok, YouTube und ähnliche);
  • Videorezensionen der BeAngler-Funktionen;
  • E-Mail-Kampagnen an den eigenen, mit Einwilligung der Empfänger aufgebauten Verteiler des Partners;
  • Communities, Chats und Foren, die dem Partner gehören oder in denen solche Beiträge nach den Regeln erlaubt sind.

Der Partner legt die Teilnahme am Partnerprogramm dort offen, wo geltendes Recht oder Plattformregeln dies verlangen, und beachtet die Werbe-, Verbraucherschutz- und Datenschutzvorschriften der Rechtsordnungen, in denen er BeAngler bewirbt.

10. Partnerzugang zum Produkt

Nach der Aufnahme in das Programm erhält der Partner 30 Tage lang kostenlosen vollen Zugang zu allen BeAngler-Funktionen (Pro-Niveau) — um das Produkt kennenzulernen und hochwertige Rezensionen und Marketingmaterialien vorzubereiten.

Ein weiterer kostenloser Zugang wird nach Absprache und unter Berücksichtigung der Aktivität des Partners im Programm gewährt.

Da der Partner das Produkt für den eigenen Gebrauch vom Programm erhält, sind Self-Referrals — die Bezahlung eines Abonnements für eigene Zwecke über den eigenen Empfehlungslink oder Promo-Code — weder nötig noch erlaubt (siehe Abschnitt 11).

11. Verbotene Praktiken

Verboten sind:

  • Brand Bidding — das Bieten auf den Markennamen BeAngler, dessen Falschschreibweisen oder Kombinationen aus Marke und Keyword in Google Ads, Bing Ads oder anderen Netzwerken für bezahlte Suche und Werbung sowie deren Verwendung in angezeigten URLs;
  • Self-Referrals — Käufe, die der Partner für sich selbst, für eigene oder von ihm kontrollierte Konten tätigt, sowie Käufe Dritter im Austausch gegen eine Zuwendung des Partners: Cash-back, Erstattung des Kaufpreises, Beteiligung an der Provision oder andere in diesem Programm nicht vorgesehene Anreize. Ehrliche Produktwerbung — Rezensionen, Empfehlungen, der vom Programm vorgesehene Promo-Code mit 10% Rabatt — stellt keinen Verstoß dar;
  • Betrug und künstlich erzeugter Traffic — der Einsatz von Bots, Klickfarmen, automatisierten Skripten, gefälschten Konten oder Registrierungen, das Nachahmen von Nutzeraktionen und andere Methoden zur künstlichen Erzeugung von Klicks, Leads oder Käufen;
  • unaufgeforderte Massennachrichten — Spam in Direktnachrichten, E-Mails, Chats, Kommentaren oder Gruppen sowie Cookie Stuffing, erzwungene Klicks und Adware;
  • irreführende Inhalte — Aussagen über Rabatte, Funktionen, Preise oder Ergebnisse, die es nicht gibt.

Empfehlungslinks und Werbematerialien dürfen nicht platziert werden:

  • auf Angeboten mit illegalen Inhalten (Piraterie, Betrug, Handel mit verbotenen Waren und Ähnliches);
  • auf Angeboten oder in Materialien mit Inhalten für Erwachsene oder anderen unzulässigen Inhalten: Hassrede und Aufstachelung zu Intoleranz (rassistisch, ethnisch, religiös, geschlechtsbezogen oder anderweitig), Diskriminierung, Mobbing und Belästigung, Gewaltverherrlichung sowie allen Inhalten, die geltendes Recht verletzen;
  • in Materialien, die zu illegalem Fischfang, Wilderei oder zur Verletzung von Naturschutzvorschriften aufrufen;
  • auf eine Weise, die den falschen Eindruck eines offiziellen BeAngler-Angebots erweckt (gefälschte „offizielle“ Seiten, Auftreten als Vertreter von BeAngler) oder unsere Marke und unser Logo ohne Zustimmung über die übliche Erwähnung des Produkts in einer Rezension hinaus nutzt;
  • im Zusammenhang mit unwahren Aussagen über das Produkt, seine Preise oder seine Funktionen.

Andere Fälle, die dem Ansehen von BeAngler schaden können, werden im Einzelfall geprüft: Wir informieren den Partner und räumen eine angemessene Frist zur Abhilfe ein; ein sofortiger Ausschluss erfolgt nur bei groben oder wiederholten Verstößen.

Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt berechtigt zur sofortigen Beendigung der Teilnahme des Partners am Programm ohne Auszahlung des offenen Guthabens; die durch solchen Traffic erzeugten Provisionen werden storniert, bereits dafür ausgezahlte Beträge sind zu erstatten.

12. Status des Partners und Steuern

Der Partner sichert zu, dass er über alle Registrierungen, Lizenzen und Genehmigungen verfügt, die das Recht seiner eigenen Rechtsordnung für die Erbringung der oben beschriebenen Leistungen und den Erhalt der Vergütung verlangt.

Der Partner handelt als selbstständiger Auftragnehmer und ist allein dafür verantwortlich, alle aus der Provision entstehenden Steuern, Abgaben und Sozialbeiträge in seiner Rechtsordnung zu erklären und zu zahlen. Provisionsbeträge verstehen sich vor allen vom Partner zu zahlenden Steuern; BeAngler ist nicht Steuerabzugsverpflichteter des Partners und behält keine Steuern für ihn ein.

13. Laufzeit, Sperrung und Beendigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Partner kann seine Teilnahme jederzeit beenden, indem er uns benachrichtigt oder das Programm verlässt.

BeAngler kann die Teilnahme des Partners beenden: (a) ohne Grund — mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail an die vom Partner im Programm hinterlegte Adresse; (b) fristlos — bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen, insbesondere gegen Abschnitt 11 (verbotene Praktiken). BeAngler kann außerdem das Partnerprogramm insgesamt schließen und informiert dazu alle Teilnehmer 30 Tage im Voraus.

Folgen für die Vergütung. Endet die Teilnahme auf Initiative des Partners oder ohne Grund auf unserer Seite, werden die bis zum Beendigungsdatum angefallenen Provisionen im gewohnten Verfahren im nächsten Auszahlungszyklus gezahlt; liegt das Endguthaben unter der Mindestgrenze, wird es dennoch innerhalb von 60 Tagen ausgezahlt. Nach dem Beendigungsdatum fallen keine neuen Provisionen an, auch keine wiederkehrenden Provisionen auf künftige Zahlungen zuvor vermittelter Kunden. Wird die Teilnahme wegen eines Verstoßes beendet, wird das angesammelte Guthaben nicht ausgezahlt, wie in Abschnitt 11 dargelegt.

BeAngler kann ein Partnerkonto sperren und nicht ausgezahlte Provisionen einbehalten, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Bedingungen besteht — bis die Umstände geklärt sind. Der Partner wird über die Sperrung und deren Gründe informiert; nach Klärung wird das Konto wiederhergestellt und der einbehaltene Betrag ausgezahlt, oder die Teilnahme wird gemäß diesem Abschnitt beendet.

Nach der Beendigung stellt der Partner innerhalb angemessener Frist die Nutzung von Empfehlungslinks, Promo-Codes und Markenmaterialien von BeAngler ein.

Die Bestimmungen zu Steuern, zu Rückerstattungen (Stornierung von Provisionen) und zur Haftung gelten über die Beendigung des Vertrags hinaus.

14. Änderungen dieser Bedingungen

BeAngler kann diese Bedingungen ändern. Die aktuelle Fassung wird stets unter dieser Adresse veröffentlicht, das Datum des Inkrafttretens ist auf der Seite angegeben. Über wesentliche Änderungen werden aktive Partner mindestens 14 Tage vor deren Inkrafttreten per E-Mail informiert; wer BeAngler nach dem Stichtag weiter bewirbt, nimmt die geänderten Bedingungen an.

15. Personenbezogene Daten

BeAngler verarbeitet die Daten des Partners (Kontaktdaten, Auszahlungsdaten, Statistiken der vermittelten Kunden), um das Programm zu betreiben und Provisionen auszuzahlen. Partner erhalten keine personenbezogenen Daten der vermittelten Kunden — das Partner-Dashboard zeigt ausschließlich aggregierte Statistiken. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung von BeAngler.

16. Anwendbares Recht, Streitigkeiten und Kontakt

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Ukraine.

Strittige Fragen klären die Parteien in erster Linie im Wege der Verhandlung: Der Partner wendet sich an partners@beangler.com, wir antworten innerhalb von 30 Tagen in der Sache.

Bei Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen dieser Bedingungen hat die englische Fassung Vorrang.

Fragen zum Programm: partners@beangler.com. Allgemeiner Support: support@beangler.com. Rechtliche Angelegenheiten: legal@beangler.com.

Vor dem Beitritt

  • Partnerprogramm — Was Sie verdienen, was Ihr Publikum bekommt und wie Sie Partner werden.
  • Nutzungsbedingungen — Die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Plattform BeAngler.
  • Datenschutzerklärung — Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.
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